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Das neue Fruehrente Depot
Alle Infos zum Thema Fruehrente
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Die Arbeitswelt steht vor großen demografischen Herausforderungen.
Auf die demografische Entwicklung hat der Gesetzgeber nun reagiert und das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angeboten. Wer früher in Rente gehen möchte, muss hohe Abschläge hinnehmen. Denn die staatlich geförderte Altersteilzteitregelung läuft Ende 2009 aus. Eine mögliche Lösung bietet hier ein Frührente-Depot.
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Frührente-Depot - So hilft der Staat bei der Optimierung der Lebensarbeitszeit
Wie funktioniert das Frührente-Depot?
Das Modell eines Frührente-Depots (Lebensarbeitszeitkonto) ist ganz einfach und gesetzlich geregelt:
Die Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil ihres Arbeitsentgeltes oder bringen Überstunden ein.
Dies wird steuer- und sozialabgabenfrei auf ein individuelles Arbeitszeitkonto eingezahlt.
Wertguthaben von Arbeitszeitkonten können vom Betrieb in Investmentfonds investiert werden.
Anschließend kann der Betrieb in Absprache mit dem Arbeitnehmer Gelder aus dem Lebensarbeitszeitkonto
für unterschiedliche Verwendungen entnehmen: Ausgleich saisonaler Auftragsschwankungen, längere Auszeiten
vom Betrieb wie Babypause, Weltreise oder für den Vorruhestand und Altersteilzeit. Durch eine gute
Anlagestrategie mit Fonds profitieren die Arbeitnehmer von den Chancen der Kapitalmärkte. Steuern und
Sozialabgaben werden erst bei Verwendung des Guthabens für den Vorruhestand oder für Altersteilzeit fällig:
Ein Arbeitnehmer (Bruttoentgelt: 30.000€) spart ab 38 monatlich 200 € auf seinem Invextra Arbeitszeit-Depot als Wertguthaben an. Die durchschnittliche Verzinsung beträgt 6 %. Mit 63 Jahren kann er ohne Rentenabschläge in den Vorruhestand gehen, bei vollem Gehalt. Sein Bruttogehalt wird dann über Entnahmen aus dem Fruehrente-Depot finanziert.

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Vorruhestand statt Rente mit 67
Die von der Bundesregierung beschlossene Rente ab 67 führt mittelfristig zu einer Erhöhung des
Durchschnittalters der Belegschaft. Das hat für die Unternehmen weit reichende Konsequenzen: Sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer
benötigen eine intelligente Vorruhestandslösung, um auch nach dem Wegfall der staatlichen Förderung der Altersteilzeit einen gleitenden
oder vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen.
Vorteile der Kapitalanlage mit Investmentfonds
Wir kombinieren unser Know-how bei der Kapitalanlage mit günstigsten Konditionen bei Investmentfonds. Wir sind Fondsspezialist und seit
1996 Deutschlands erster Fondsdiscounter im Internet. Unsere Kunden profitieren von den günstigen Konditionen und können unter mehr als 6.000 Fonds mit 100% Rabatt
auf den Ausgabeaufschlag wählen. So werden wir auch regelmäßig von der Stiftung Warentest als günstiger Fondsdiscounter empfohlen. Deshalb können wir gezielt
in attraktive Fondskonzepte investieren und damit hohe Anlagerenditen erzielen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer (30.000 € Bruttoentgelt, StKl. 1) wendet jährlich 1.200 € für sein Arbeits-zeitkonto auf. Die Kapitalanlage erfolgt in Investmentfonds.
Tipp: Das gleiche Ergebnis erreicht der Arbeitnehmer, wenn er nur 6,5 Überstunden im Monat auf sein Arbeitszeitkonto einbringt.
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Wann der Arbeitnehmer in den Vorruhestand gehen kann, zeigt folgende Grafik:
Nach etwa... |
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10 Jahren |
1/2 Jahr |
15 Jahren |
1 Jahr |
20 Jahren |
2 Jahre |
...früher in den Vorruhestand |
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Brutto: 30.000 € p.a.,Zeitwertkonto:1.200 €, vorschüssige Zahlungsweise. Angenommene Wertentwicklung: 6 %, keine Berücksichtigung von Kosten für die Kapitalanlage. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Anteil des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht berücksichtigt.
Ergebnis: Der Arbeitnehmer kann ohne finanzielle Verluste, d.h. ohne Rentenabschläge, nach 15 Jahren ein Jahr früher und nach ca. 23 Jahren zwei Jahre früher in den Vorruhestand gehen. Durch Erhöhung der jährlichen Einzahlungen könnte der Vorruhestand noch eher beginnen.
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Weitere Investmentfonds Themen
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Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG |
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WICHTIGER HINWEIS:
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre
persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich
(§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen
(Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen
zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der
Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die hier
per Email oder telefonisch und per Fax angefordert werden können:
Kontakt:
Tel.: +49 221 570960
Fax: +49 221 5709620
Email: 
Die Seite www.investmentfonds.de sowie www.fondsdiscount.com sind Dienste der Invextra AG
Name und Sitz:
InveXtra AG
Neuenhöfer Allee 49-51
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Quellen: Investmentfonds.de.
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